TCLogistik – Weltweit,
direkt und overnight

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Wichtig

  • Der Auftraggeber übergibt die Sendung in einer ordnungsgemäßen, sicheren Verpackung.
  • Der Auftraggeber erstellt die für die Zollabwicklung erforderlichen Papiere.
  • Für leichte und sperrige Sendungen gilt die Volumengewichts-Bestimmung der IATA:

Länge x Breite x Höhe (in cm) / 6000 = Gewicht in kg

  • Wir machen darauf aufmerksam, dass nicht alle Arten von Waren zum Versand zugelassen sind, und verweisenauf Abschnitt 5 unserer Beförderungsbedingungen.
  • Für Sendungen in EU-Staaten ist die Frachtrate mehrwertsteuerpflichtig.
  • Für Warensendungen in Nicht-EU-Staaten wird zusätzlich zum Grundpreis eine Verzollungspauschale in Höhe von EUR 40,- berechnet.
  • Durch die gesetzlich vorgeschriebenen Verzollungsformalitäten in den jeweiligen Empfängerstaaten, kann es zu Laufzeitverlängerungen kommen.
  • Die Laufzeit in den Tabellen ist in Werktagen (Montag bis Freitag) angegeben.
  • Die Preise beinhalten die Abholung in Düsseldorf (Montag bis Freitag) bis 18 Uhr.

GESCHÄFTS- UND BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN DER TCLogistik GmbH, DÜSSELDORF

1. Die Berechnung der Aufträge erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste oder nach Einzelabsprache.

2. Standardmäßig werden alle Sendungen "frei Haus" verschickt. Verweigert der Empfänger einer "unfrei"-Sendung den Ausgleich der Frachtkosten, so werden diese dem Absender/Auftraggeber zuzüglich einer Gebühr von EUR 7,50 in Rechnung gestellt.

3. Rechnungen sind nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Im Falle des Verzugs dürfen je angefangenem Monat 1% Verzugszinsen berechnet werden. Ab der zweiten Mahnstufe werden für jede Mahnung EUR 2,50 Kosten berechnet. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nicht zulässig, soweit es sich nicht um unbestrittene und rechtskräftige Forderungen handelt.

4. Der Auftragnehmer bestimmt Art und Weg des Transports. Andere Transporteure oder Unternehmer können mit dem Transport der Sendung beauftragt werden.

5. Von der Annahme zur Beförderung ausgeschlossen sind Güter von besonderem Wert, wie Banknoten, Münzen, Briefmarken, Edelsteine, Edelmetalle, Kunstwerke, übertragbare Handelspapiere usw., Waren deren Beförderung besondere Einrichtungen erfordern, die durch ihre Beschaffenheit andere Waren beeinträchtigen und gefährden, die schnellem Verderb oder Fäulnis ausgesetzt sind, gefährliche Güter, nach der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, für die Dokumentations- oder Kennzeichnungspflicht vorgeschrieben sind. Ebenso Güter, die auch Bestandteil der Bestimmungen der IATA sind. Werden derartige Güter ohne besonderen Hinweis übergeben, so haftet der Auftraggeber auch ohne Verschulden für jeden daraus entstandenen Schaden. Die Inhaltserklärung des Auftraggebers ist für die TCLogistik GmbH verbindlich.

6. Weiterhin vom Transport ausgeschlossen sind alle dem Beförderungsverbot nach § 2 des Postgesetzes unterliegenden Sendungen.

7. Jede Sendung muss handelsüblich sicher verpackt sein und mit einer entsprechenden Versandadresse versehen sein. Die Versandadresse muss ordnungsgemäß an der Sendung befestigt werden. Jede Sendung gilt als Einzelsendung. Sendungen, die nach Ermessen des Auftragnehmers unzulänglich verpackt sind, sind von der Beförderung ausgeschlossen.

8. Zustellung und Auslieferung einer Sendung erfolgt nur an den Empfänger oder den zur Annahme der Sendung berechtigten Beauftragten oder an sonstige Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme berechtigt sind. Sendungen des nationalen und internationalen Overnight-Service werden, ohne ausdrückliche Entlastung, nur gegen schriftliche Empfangsbestätigung ausgeliefert.

9. Sollte eine Sendung falsch adressiert oder aus anderen Gründen unzustellbar sein, so wird der Auftragnehmer die Sendung an den Absender zu dessen Lasten zurücktransportieren.

10. Ansprüche wegen etwaigem Verlust oder Beschädigung einer Sendung verjähren nach sechs Monaten. Die Verjährung beginnt am Tag des Versandes.

11. Die TCLogistik GmbH arbeitet ausschließlich auf Grundlage der ADSp.Der Auftraggeberhat die Möglichkeit, gegen gesonderte Berechnung, eine Transportversicherung abzuschließen.

12. Sollte eine der Bestimmungen der Beförderungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt ersatzweise die entsprechende aus dem HGB und für den grenzüberschreitenden Verkehr die "CMR" in Kraft.

13. Als Gerichtsstand gilt - soweit gesetzlich zulässig - der Sitz des Auftragnehmers. Zusätzliche Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie auf dem Versandbeleg schriftlich vereinbart worden sind. Düsseldorf, im Juni 2008.

Änderungen und Irrtümer vorbehalten